m4e AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Das Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der ehemaligen m4e AG wurde vor dem Landgericht München I teilweise vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 2,94 Euro je Stückaktie wurde um einen Betrag von 0,81 Euro auf 3,75 Euro je Stückaktie erhöht. Aus der Bekanntmachung im elektronischen … m4e AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht weiterlesen
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